Irritationen zu Alleinvertretungsansprüchen russischer Lehren und Abmahnungen
In letzter Zeit erreichen uns viele Anfragen von Menschen, die das russische Wissen von der "Rettung und harmonischen Entwicklung" weiter geben möchten. Sie sind irritiert durch die Aktivitäten des SVET Center Hamburg, das den Eindruck entstehen lässt, dass sie die einzigen Berechtigten zur Weitergabe des Wissens aus Russland sind.
Wir haben deshalb ein kompetentes Rechtsanwaltsbüro beauftragt, die Rechtslage zum Schutz geistigen Eigentums zu prüfen und Hinweise zum Verhalten bei Abmahnungen zu geben.
Wir geben Euch den Inhalt hiermit zur Kenntnis. Dieses Schreiben darf aus rechtlichen Gründen ohne die Einwilligung der Akademie Pro-Bios nicht kopiert oder weiter verbreitet werden. Bitte nehmt bei Bedarf Kontakt zu uns auf, wenn ihr mit den Rechtsanwälten in Verbindung treten möchtet oder Fragen habt.
Verhalten bei einer "Abmahnung"
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es auf geistiges Wissen keine Urheberrechte geben kann, denn alles ist von Gott durch den Geist zu den Menschen gebracht worden und so geistiges Eigentum aller. Wir betrachten es als unseren Seelenauftrag, dieses Wissen wieder in den Menschen zu aktivieren. Für alle Steuerungen, die wir auf den Seminaren üben, gibt es in den Unterlagen einen Quellenbezug um die Menschen zu ehren, die als Pioniere auftreten und uns inspirieren, das auch zu tun.
Euer Pro-Bios Team
Kißlegg, 30.03.2011


